Hubarbeitsbühnen

Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008

Ausbildungsinhalte:

Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-008

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit der Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln – Verkehrswege
  • Einweisung/Bedienerübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Geräteart.

Zum Beispiel:
Hubarbeitsbühnen, Gelenkbühnen, Hubsteiger, LKW-Arbeitsbühnen, Personenlift mit Abstützung, Anhängerarbeitsbühnen, Stempelmastbühnen, Scherenbühnen, Teleskopbühnen, selbstfahrende Gelenkteleskope.