Hubarbeitsbühnen
Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
Ausbildungsinhalte:
Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-008
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln – Verkehrswege
- Einweisung/Bedienerübungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Geräteart.
Zum Beispiel:
Hubarbeitsbühnen, Gelenkbühnen, Hubsteiger, LKW-Arbeitsbühnen, Personenlift mit Abstützung, Anhängerarbeitsbühnen, Stempelmastbühnen, Scherenbühnen, Teleskopbühnen, selbstfahrende Gelenkteleskope.