Teleskopmaschinen
Ausbildung zum/r Teleskopmaschinenführer/in gemäß DGUV Grundsatz 308-009
Ausbildungsinhalte:
Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-009
- Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Teleskopmaschinen
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln – Verkehrswege
- Einweisung/Bedienerübungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Bei Teleskopmaschinen kommt es auf die Einstufung der Maschinen an. Entweder ist es ein Stapler mit veränderlicher Reichweite oder ein Mobilkran, ab 5 Grad drehbar.
Die Qualifizierung gliedert sich im Wesentlichen in die 3 Stufen:
- Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
- Stufe 2 a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
- Stufe 2 b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
- Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Geräteart. Zum Beispiel:
Teleskopstapler, Teleskoplader, Telelader, Teleskopkran, Teleskope